Gesetze / Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
StVOuaVsAusnV 2§ 6
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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StVOuaVsAusnV 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.